Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) spielt in der psychotherapeutischen Versorgung eine herausragende Rolle und ist seit über 40 Jahren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die therapeutischen Prinzipien haben sich aus der psychoanalytischen Therapie entwickelt. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie auf Entwicklungsstörungen und Konflikten, die in der aktuellen Lebenssituation des jungen Patienten im Vordergrund stehen.
Eine psychische Störung wird als Ausdruck bislang ungelöster innerer Konflikte und damit verbundener seelischer Not gesehen. In der Therapie können diese Konflikte im vertrauensvollen Arbeitsbündnis mit der Therapeutin gemeinsam betrachtet und verstanden und dabei neue gesundheitsfördernde Lösungswege erarbeitet werden.
In der therapeutischen Praxis arbeiten Patient/in und Psychotherapeutin ziel- und lösungsorientiert, die Ziele und Schwerpunkte werden vor (Probatorik) und während der Behandlung erarbeitet.
Alle Informationen sowie sämtliche Aufzeichnungen sind selbstverständlich streng vertraulich.
NEUE LEISTUNGEN
Die verpflichtende Psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang und erste diagnostische Abklärung bei Kindern und Jugendlichen.
DAUER
Die Dauer einer tiefenpsychologisch fundierten Behandlung liegt zwischen 70 und 180 Sitzungen. Ebenso sind Kurzzeittherapien mit bis zu zwei mal 12 Sitzungen möglich. Art, Häufigkeit und Dauer der Sitzungen werden dem Einzelfall angepasst. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt.
KONSILIARBERICHT
Für den Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie benötigen Sie einen Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt, oder einem Facharzt, bei dem Ihr Kind in Behandlung ist. Mit diesem Konsiliarbericht soll von ärztlicher Seite bescheinigt werden, dass keine körperliche Erkrankung vorliegt, die gegen eine Psychotherapie spricht.